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Barrierefreiheitserklärung

(Letzte Fassung: 11.11.2025)

Die HELBLING Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend HELBLING genannt) ist bemüht, ihre Applikationen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz und der Änderung des Sozialministeriumservicegesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für PLAYWAY Online und darüber angebotene Funktionen und Inhalte (nachfolgend Applikation genannt).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

HELBLING ist bestrebt, die Applikation mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" in Einklang zu bringen.

Der Abschnitt “Nicht barrierefreie Inhalte” informiert über Abweichungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Obwohl HELBLING bemüht ist, alle Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen, gibt es Einschränkungen, welche HELBLING nach Möglichkeit aktiv zu lösen versucht.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige Aufgaben und Inhalte, welche zum Beispiel didaktische Ziele verfolgen (beispielsweise Audios zur Stärkung des Hörverständnisses), können nicht in ihrer Form transformiert werden, ohne die didaktischen Ziele zu unterlaufen.

Desweiteren orientieren sich, auf Grund didaktischer Entscheidungen, bestimmte Inhalte in Größe und Form an der Umsetzung in verbundenen Print-Werken, welche sowohl Lehrende als auch Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht einsetzen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

In der Applikation werden einige Inhalte, insbesondere jene für Lehrpersonen, als PDF-Datei angeboten. Diese Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei, insbesondere wenn der Einsatzzweck analog und nicht digital ist (Aufgabenblätter für den Unterricht). Bei neuen Dokumenten wird darauf geachtet, dass diese so zugänglich wie möglich gestaltet und erstellt werden. Eine Überarbeitung von älteren PDF-Dateien stellt einen sehr hohen Aufwand dar, der unverhältnismäßig hoch ist.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Für Inhalte von Dritten, welche nicht im Einflussbereich von HELBLING liegen, kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Diese Inhalte können entweder in die Seite eingebunden sein (embedded content) oder verlinkt sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Frühjahr 2025.

Überprüft wurden die öffentlichen Seiten, alle Hauptnavigationswege, insbesondere die Schüler-Inhalte und die Inhalts- und Aufgabentypen. Die Barrierefreiheit wurde mit den Web Content Accessibility Guidelines (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1) abgeglichen und mit dem Tool WAVE (Hersteller: WebAIM: Web Accessibility In Mind) evaluiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte und Funktionen dieser Applikation werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Uns ist die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein wichtiges Anliegen. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Nutzung der Applikation behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Hinweise senden Sie uns bitte an [email protected] mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Applikation". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.